Abzahlungsgeschäft

Abzahlungsgeschäft
Abzahlungsgeschäft,
 
Kaufvertrag über bewegliche, dem Käufer zur Benutzung übergebene Sachen, deren Kaufpreis in Teilzahlungen (Raten, Abschlags- oder Akontozahlungen) zu entrichten ist. Das Abzahlungsgeschäft war im Abzahlungsgesetz vom 16. 5. 1894 geregelt, welches mit Wirkung vom 1. 1. 1991 durch das Verbraucherkreditgesetz abgelöst wurde. Auf Abzahlungsgeschäfte, die vor dem 1. 1. 1991 abgeschlossen wurden, ist das Abzahlungsgesetz, das Vorschriften zum Käuferschutz enthält, weiterhin anzuwenden.
 
In Österreich gelten für Abzahlungsgeschäfte mit Endverbrauchern (Nicht-Unternehmern) die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes von 1979 (§§ 16-26 c). Wenn das Gesamtentgelt 310 000 Schilling nicht übersteigt, hat der Verbraucher bei der Übergabe der Sache eine Anzahlung von mindestens 10 % zu leisten; er erhält eine ausführliche Vertragsausfertigung (Ratenbrief); die Gewährleistungsfristen sind verlängert. Besondere Regeln bestehen für drittfinanzierte Abzahlungsgeschäfte.
 
In der Schweiz gelten für Abzahlungsverträge mit Eigentumsvorbehalt ähnliche Bestimmungen (Art. 226 a bis 226 m OR) wie im deutschen Recht. Der Käufer kann innerhalb von fünf Tagen vom Vertrag zurücktreten. Nicht den Regeln des Abzahlungsgeschäfts unterliegen Käufe bis 200 Franken und mit einer Vertragsdauer unter sechs Monaten und solche, die in weniger als vier Teilzahlungen zu begleichen sind. Zusätzlich sind unter Umständen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Konsumkredit (KKG) vom 8. 10. 1993 anwendbar.

* * *

Ạb|zah|lungs|ge|schäft, das (Wirtsch.): Kaufvertrag über Mobilien, bei dem der Kaufpreis in Teilzahlungen entrichtet wird.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abzahlungsgeschäft — Abzahlungsgeschäft, Teilzahlungs oder (in Österreich) Ratengeschäft, Handelsbetrieb, der sich mit Verkauf beweglicher Sachen gegen Berichtigung des Kaufpreises in Teilzahlungen und unter Vorbehalt des Rücktritts vom Vertrag, wenn der Käufer seine …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Abzahlungsgeschäft — I. Bürgerliches und Handelsrecht:1. Begriff: ⇡ Kreditvertrag, der die Lieferung einer oder mehrerer bestimmter Sachen oder anderer Leistungen gegen Teilzahlung zum Gegenstand hat, v.a. Kauf von beweglichen Sachen. 2. Formen: a)… …   Lexikon der Economics

  • Abzahlungsgeschäft — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Kurztitel: Abzahlungsgesetz Abkürzung: AbzG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Abzahlungsgeschäft — Ạb|zah|lungs|ge|schäft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • verdecktes Abzahlungsgeschäft — geschäftliches Vorgehen, bei dem – um das Verbraucherschutzrecht des BGB zu umgehen – ⇡ Kreditgeschäft und Teilzahlungskauf (⇡ Abzahlungsgeschäft) nicht aufeinander bezogen sind, d.h., die Selbstständigkeit des bei der Finanzierungsgesellschaft… …   Lexikon der Economics

  • finanziertes Abzahlungsgeschäft — 1. Begriff: Kombiniertes („verbundenes“) Geschäft, meist bestehend aus einem Kauf(vertrag) und einem Kreditvertrag (⇡ Teilzahlungskredit), wobei der Kredit der Finanzierung des Kaufpreises dient und beide Verträge als wirtschaftliche Einheit… …   Lexikon der Economics

  • Teilzahlungskauf — ⇡ Abzahlungsgeschäft …   Lexikon der Economics

  • Abz.-G. — Abzahlungsgeschäft EN installation payment transaction …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Abz.-Gesch. — Abzahlungsgeschäft EN installation payment transaction …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Kreditvertrag — 1. Begriff: Vertrag, durch den sich ein Kreditinstitut (Kreditgeber) gegenüber einer anderen Person (Kreditnehmer) zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen verpflichtet. 2. Rechtsgrundlagen und… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”